Bewerbungsberatung
Für alle Fragen rund um das Stipendium steht Ihnen das Team des Deutschen Musikrates individuell zur Verfügung.
Das Programm wird durchgeführt durch die Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH. Im Folgenden werden Fragen rund um Bewerbung, Durchführung und Abrechnung des Stipendienprogramms beantwortet. Es handelt sich um allgemeine Auskünfte zu relevanten Aspekten der Bewerbung um ein Stipendium. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben nicht rechtsverbindlich sind.
Fragen zum Förderverfahren
Wer ist bewerbungsberechtig?
Wann und wo kann ich mich um ein Stipendium bewerben?
Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung?
Ich bin als Musiker*in/ Dirigent*in professionell und überwiegend freischaffend tätig habe jedoch eine Festanstellung/eine Nebentätigkeit. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?
Ich werde/wurde bereits von anderen Förderinstitutionen (öffentlich oder privat) gefördert, kann ich mich dennoch um ein Stipendium bewerben?
Ich habe mich bereits um ein anderes Stipendium/andere Stipendien des Bundes/der Länder/der Kommunen beworben oder eines erhalten. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?
Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?
Wann werden die Stipendien ausgezahlt?
In welcher Form muss ich nach Abschluss meine durch das Stipendium ermöglichte künstlerische Tätigkeit belegen?
Wir weisen darauf hin, dass unrichtige Angaben im Formular ggf. zu Rückforderungen der Stipendiengelder führen können. Die komplette Bewerbung ist in deutscher Sprache zu verfassen.

Individuelle Fragen
Bei Fragen zum Stipendium wenden Sie sich bitte an
neustartkultur-klassik(at)musikrat.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr
0172-2432803